AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Metallbau Brendel GbR
Waltherstraße 49–51, 51069 Köln
E-Mail: metallbau-brendel@gmx.de
Telefon: 0221 6804002

Stand: 21. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Metallbau Brendel und seinen Auftraggebern über die Herstellung, Lieferung, Montage, Änderung und Reparatur von Metallbaukonstruktionen sowie damit verbundene Leistungen.

  2. Hierzu zählen insbesondere Geländer, Handläufe, Treppen, Balkone, Tore, Zäune, Überdachungen, Stahlkonstruktionen, Sonderanfertigungen und Schweißarbeiten.

  3. Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  4. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

  5. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) gilt nur, soweit ihre Anwendung ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

  1. Grundlage des Vertrags sind das jeweilige Angebot und die darin aufgeführten Leistungen, Materialien und Ausführungsbedingungen.

  2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch die Annahme eines Kundenauftrags durch Metallbau Brendel zustande.

  3. Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert abgestimmt.

  4. Technische Zeichnungen, Skizzen, Maßangaben und Materialbeschreibungen sind maßgeblich, soweit sie Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung geworden sind.

§ 3 Preise und Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot beziehungsweise Auftrag.

  2. Gegenüber Verbrauchern werden die vereinbarten Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.

  3. Bei Arbeiten nach Zeitaufwand gelten die vor Auftragserteilung vereinbarten Stundensätze und Abrechnungsbedingungen.

  4. An- und Abfahrtszeiten, Rüstzeiten, Maschinenkosten und Materialkosten werden nur entsprechend der vor Auftragserteilung getroffenen Vereinbarung berechnet.

  5. Bei Pauschalpreisvereinbarungen umfasst der vereinbarte Preis die ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 4 Aufmaß und Maßanfertigungen

  1. Die Herstellung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Maße, Zeichnungen und technischen Vorgaben.

  2. Wird das Aufmaß durch Metallbau Brendel durchgeführt, trägt Metallbau Brendel die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung.

  3. Stellt der Auftraggeber Maße, Pläne oder andere technische Angaben zur Verfügung, hat er auf deren Richtigkeit zu achten. Metallbau Brendel prüft diese im Rahmen seiner fachlichen Prüf- und Hinweispflichten.

  4. Änderungen nach Freigabe der Maße oder Zeichnungen können zusätzliche Kosten verursachen. Diese werden vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

  5. Technisch unvermeidbare Fertigungstoleranzen sind im Rahmen der geltenden anerkannten Regeln der Technik zulässig, soweit keine abweichende Beschaffenheit vereinbart ist.

§ 5 Montage und bauseitige Voraussetzungen

  1. Der Auftraggeber stellt die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Montagearbeiten sicher.

  2. Hierzu können insbesondere ein zugänglicher Arbeitsbereich, erforderliche Genehmigungen sowie vereinbarte Vorarbeiten anderer Gewerke gehören.

  3. Fundamentarbeiten, Maurerarbeiten, Erdarbeiten, Elektroarbeiten und andere Leistungen fremder Gewerke sind nur Bestandteil unseres Auftrags, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  4. Der Auftraggeber informiert Metallbau Brendel über ihm bekannte Besonderheiten, insbesondere verdeckte Leitungen, Schäden oder Einschränkungen am Montageort.

  5. Gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten von Metallbau Brendel bleiben unberührt.

§ 6 Zusätzliche und unvorhergesehene Arbeiten

  1. Werden während der Arbeiten zusätzliche Schäden oder bislang nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten festgestellt, die weitere Leistungen erforderlich machen, informiert Metallbau Brendel den Auftraggeber.

  2. Dies betrifft beispielsweise verdeckte Korrosionsschäden, nicht tragfähige Befestigungsuntergründe oder unerwartete Schäden an vorhandenen Konstruktionen.

  3. Über den ursprünglichen Auftrag hinausgehende kostenpflichtige Leistungen werden grundsätzlich erst nach Abstimmung und entsprechender Beauftragung ausgeführt.

  4. Eine zusätzliche Vergütung richtet sich nach der hierzu getroffenen Vereinbarung beziehungsweise den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Ausführungstermine und Verzögerungen

  1. Vereinbarte Ausführungstermine und Fertigstellungsfristen sind entsprechend der vertraglichen Vereinbarung einzuhalten.

  2. Verzögerungen durch fehlende bauseitige Voraussetzungen, notwendige Änderungen des Leistungsumfangs oder andere Umstände werden dem Auftraggeber mitgeteilt, sobald diese erkennbar werden.

  3. Erforderliche Terminänderungen werden zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.

  4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche beider Vertragsparteien bei Leistungsverzögerungen bleiben unberührt.

§ 8 Abschlagszahlungen und Rechnungsstellung

  1. Bei Werkleistungen ist Metallbau Brendel berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend § 632a BGB zu verlangen.

  2. Abschlagszahlungen richten sich nach dem Wert der bereits vertragsgemäß erbrachten Leistungen. Für angelieferte oder eigens angefertigte und bereitgestellte Materialien gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.

  3. Bei größeren Projekten kann ein individueller Zahlungsplan vereinbart werden. Gesetzliche Schutzvorschriften, insbesondere bei Verbraucherbauverträgen, bleiben unberührt.

  4. Die Schlussrechnung wird bei Werkverträgen grundsätzlich nach Abnahme der geschuldeten Leistung fällig, soweit gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist.

  5. Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden in der Schlussrechnung berücksichtigt.

  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 9 Abnahme

  1. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, erfolgt diese nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen gemäß § 640 BGB.

  2. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

  3. Festgestellte Mängel können bei der Abnahme dokumentiert werden.

  4. Für eine gesetzlich vorgesehene fiktive Abnahme gelten ausschließlich die gesetzlichen Voraussetzungen. Gegenüber Verbrauchern erfolgt der hierfür erforderliche Hinweis in Textform.

§ 10 Gewährleistung und Mängelansprüche

  1. Für sämtliche Leistungen von Metallbau Brendel gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

  2. Bei berechtigten Mängelansprüchen erfolgt die Nacherfüllung entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

  3. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.

  4. Bei Reparaturen vorhandener Konstruktionen richtet sich der geschuldete Leistungsumfang nach dem konkret vereinbarten Reparaturauftrag. Die gesetzlichen Mängelrechte für diese Leistungen bleiben bestehen.

  5. Für die technische Ausführung gelten die vertraglichen Vereinbarungen und die jeweils anwendbaren anerkannten Regeln der Technik.

§ 11 Haftung

  1. Metallbau Brendel haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten bleibt uneingeschränkt nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.

  3. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche und Rechte des Auftraggebers werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

§ 12 Kündigung und Vertragsbeendigung

  1. Die Kündigung und sonstige Beendigung von Verträgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Bei Werkverträgen bleibt insbesondere das gesetzliche Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 648 BGB unberührt.

  3. Die Vergütung bereits erbrachter und noch nicht erbrachter Leistungen im Falle einer Kündigung richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

  4. Gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben bestehen.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

  2. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.

  3. Gesetzlich geregelte Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.

  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen keine gesetzlich erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung unter:

https://metallbau-brendel.de/policies/privacy-policy

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

  2. Für die Wirksamkeit und Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt nach Maßgabe des Gesetzes unberührt.


Metallbau Brendel GbR
Waltherstraße 49–51
51069 Köln

Telefon: 0221 6804002
E-Mail: metallbau-brendel@gmx.de
Website: https://metallbau-brendel.de

Stand: 21.10.2026